Allgemeine Geschichte · Frage
Adolf Hitler wurde bei den Nürnberger Prozessen vor Gericht gestellt.
Antwort
Falsch
Der Hintergrund zur Antwort
Falsch. Adolf Hitler wurde nie in Nürnberg vor Gericht gestellt, weil er am 30. April 1945 in seinem Berliner Bunker Suizid beging, Monate bevor das Internationale Militärtribunal im November 1945 zusammentrat. Bei den Nürnberger Prozessen wurden überlebende Spitzenfunktionäre des NS-Regimes – etwa Hermann Göring, Rudolf Heß und Joachim von Ribbentrop – wegen Verschwörung, Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt.
Diese Prozesse etablierten zentrale Grundsätze des Völkerrechts: Führer können für Staatsverbrechen persönlich zur Verantwortung gezogen werden, und „nur Befehle befolgt“ ist keine Verteidigung. Merkhilfe: „Tot ’45; Prozesse ’45–’46 für die Lebenden.“