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Mittelalter · Frage

Was ist der „Bann“ in der mittelalterlichen Herrschaft?

Antwort

Das Recht des Herrn, zu befehlen und zu richten

Der Hintergrund zur Antwort

Im mittelalterlichen Sprachgebrauch bezeichnete der Bann (von lat. bannum) die Zwangsgewalt des Herrn, verbindliche Befehle zu erlassen, Männer zum Kriegsdienst aufzubieten und Gerichte zu halten – Urteile mittels Bußen oder härterer Strafen durchzusetzen. Er war der Kern der Gerichtsbarkeit und trennte bloßes Grundeigentum von öffentlicher Autorität in einer Zeit zersplitterter Königsmacht.

Ursprünglich ein königliches Vorrecht unter Merowingern und Karolingern, ging der Bann auf Grafen und Grundherren über und bildete das Rückgrat der „Bannherrschaft“. Daraus folgten Pflichten wie die Nutzung von Herrenmühle, -ofen oder -kelter (Banalitäten), und der Begriff banlieue bezeichnete ursprünglich den Bereich unter dem Bann eines Herrn. Das unterscheidet sich von engeren fiskalischen Rechten (Steuern und Zölle), von Forst- und Jagdprivilegien oder von Landkonfiskationen, die ohne die weitergehenden Befehls- und Rechtsprechungsrechte des Banns bestehen konnten.

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