Mittelalter · Frage
Welche päpstliche Bulle von 1252 wird häufig in Diskussionen über inquisitorische Verfahren und Verhörmethoden zitiert?
Antwort
Ad extirpanda
Der Hintergrund zur Antwort
Diese von Papst Innozenz IV. im Jahr 1252 während der Kampagnen gegen die Häresie in Norditalien erlassene Bulle erlaubte Inquisitoren ausdrücklich den Einsatz von Zwangsverhören unter strengen Auflagen – kein Blutvergießen und keine Lebensgefährdung – und verlangte die Mitwirkung der weltlichen Behörden. Durch die Kodifizierung von Verfahren für Verhaftung, Verhör und Beschlagnahme von Eigentum wurde sie zu einem wichtigen Bezugspunkt für die Arbeitsweise der mittelalterlichen Inquisition. Ihre Bestimmungen fanden Widerhall in späteren päpstlichen Weisungen und flossen in einflussreiche Inquisitionshandbücher ein, was Methoden in ganz Europa vereinheitlichte. Dagegen behandelten ähnlich betitelte, oft damit verwechselte Dokumente ganz andere Themen: Ad abolendam (1184) legte frühere Maßnahmen gegen Häresie fest, Inter caetera (1493) teilte neu entdeckte Gebiete zwischen Spanien und Portugal auf, und Regnans in Excelsis (1570) exkommunizierte Elisabeth I. – keines davon befasste sich primär mit Verhörverfahren.