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Mittelalter · Frage

Was ist die Wasserprobe (Gottesurteil) in der mittelalterlichen Rechtsprechung?

Antwort

Eine gefährliche Prüfungsform, die Gottes Urteil offenbaren sollte

Der Hintergrund zur Antwort

Im mittelalterlichen Recht waren Ordalien gefährliche Prüfungen, die den göttlichen Richterspruch offenbaren sollten. Bei der Wasserprobe band man den Angeklagten und ließ ihn in einen geweihten Teich oder Graben hinab: Auf dem Wasser zu schwimmen galt als Schuld, weil man meinte, reines Wasser weise die Sünde ab; Untergehen sprach für Unschuld, und die Amtsträger sollten die Person herausziehen, statt sie ertrinken zu lassen. Eine Heißwasser-Variante verlangte, einen Stein aus siedendem Wasser zu holen; die Heilung der Verbrennungen wurde einige Tage später beurteilt.

Kleriker beaufsichtigten dies oft, bis das Vierte Laterankonzil (1215) ihre Mitwirkung untersagte, was den Übergang zu Geschworenengerichten beschleunigte. Entgegen landläufigen Vorstellungen war dies nicht als Hinrichtungsmethode gedacht. Die späteren „Hexen-Wasserproben“ der Frühen Neuzeit griffen dieselbe Logik auf, waren aber ein eigenes Phänomen.

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