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Mittelalter · Frage

Leibeigene durften für gewöhnlich völlig frei das Land ihres Grundherrn verlassen.

Antwort

Falsch

Der Hintergrund zur Antwort

Die meisten Leibeigenen waren rechtlich an die Grundherrschaft gebunden und schuldeten Frondienste und Abgaben im Gegenzug für Schutz und das Recht, Ackerstreifen zu bewirtschaften. Wegzug, Heirat oder eine Lehre erforderten oft die Erlaubnis des Herrn und teils Gebühren; die Pflichten wurden im Grundherrengericht durchgesetzt. Sie waren keine Sklaven als bewegliches Eigentum, doch ihre Mobilität und wirtschaftlichen Entscheidungen waren stark eingeschränkt. Es gab Wege zu größerer Freiheit: Freilassung (gegen Zahlung), die schrittweise Umwandlung von Frondiensten in Geldpacht oder — in manchen Regionen — die Flucht in eine Stadt mit Stadtrecht, wo Stadtluft nach Jahr und Tag frei macht. Nach dem Schwarzen Tod verringerte sich das Arbeitsangebot, was die Verhandlungsmacht der Bauern stärkte, diese Entwicklungen beschleunigte und zu Aufständen wie dem Englischen Bauernaufstand von 1381 beitrug.

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