Mittelalter · Frage
Was ist ein „Leibeigener“?
Antwort
Ein Bauer, an die Scholle gebunden
Der Hintergrund zur Antwort
Ein Leibeigener war rechtlich an den Herrenhof gebunden: Er schuldete Frondienste, Naturalabgaben und Gebühren und durfte seine Parzelle ohne Erlaubnis weder verlassen noch verkaufen. Das unterscheidet ihn von freien Pächtern, die umziehen und Pachten aushandeln konnten, von Adligen, die Land besaßen, und von Vasallen-Soldaten, die Heeresdienst leisteten. Die Leibeigenschaft trug die mittelalterliche Grundherrschaft in Europa. Obwohl unfrei, verfügten viele über gewohnheitsrechtliche Nutzungsrechte an kleinen Fluren und über den Schutz des Herrn; der Status war meist erblich. Der Schwarze Tod (1347–1351) dezimierte die Arbeitskräfte und stärkte die Verhandlungsposition der Bauern; Frondienste wurden zunehmend in Geldpachten umgewandelt, was Widerstand wie den englischen Bauernaufstand von 1381 auslöste. In Westeuropa nahm die Leibeigenschaft bis ins 16. Jahrhundert ab, in Teilen Osteuropas hielt sie sich bis ins 19. Jahrhundert.